Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den Beschluss vom 15.06.2009 über den gemeindlichen Anteil von 25 % der Baukosten bei Wegebaumaßnahmen unter Beteiligung Dritter aufzuheben.

 

Stattdessen wird zur angemessenen Berücksichtigung der Materialkosten für diese Maßnahme ein gemeindlicher Anteil in Höhe von 40 % der Baukosten als Richtschnur festgelegt.

 

Dies gilt auch für die Maßnahme Löhrenweg Holzkirchhausen aus dem Jahr 2009; auch für diese Maßnahme ist die Aufteilung der Kosten nach dem geänderten Berechnungssystem neu zu berechnen und gegenüber der Jagdgenossenschaft Holzkirchhausen auszugleichen.

 

Zukünftige Angebote zu Wegbaumaßnahmen unter Beteiligung Dritter sind nur noch als Gesamtkostenangebote inklusive aller Kostenanteile für den Schotter und der Entsorgung des Aushubs vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0