Der Marktgemeinderat ist der Auffassung, nachdem die Belange des Marktes Remlingen durch die Planung der B 26 n nicht unmittelbar betroffen sind, lediglich auf die Möglichkeit der Teilnahme an der Unterschriftenaktion gegen die B 26 n in den Nachbargemeinden im nächsten Mitteilungsblatt hinzuweisen.