Beschluss: Zurückgestellt

Der Gemeinderat nimmt den zwischenzeitlich eingegangen Bescheid vom 16.04.2010 des Landratsamtes Würzburg zur Kenntnis und beschließt, dass vor Einleitung von Abwässern ein Bodengutachten durch ein Institut zu erstellen ist und die folgenden Fragen geklärt werden.

 

Die Gemeinde Uettingen als Träger öffentlicher Belange ist der Meinung, dass hier ein Antrag auf Genehmigung für die Einleitung der Abwässer auf Gemeindegrund vorzulegen ist.

 

Im Bezug auf die Ableitung im genannten Abflussgraben sind noch folgende Fragen zu klären:

 

Wer ist zuständig für die Sauberhaltung und Gewährleistung des Abflusses, wer kommt für Folgeschäden auf und wer übernimmt diese Kosten?

 

Weiterhin schließt sich der Gemeinderat nicht der Meinung an, dass im Baubereich keine Trinkwassergewinnungsanlage im Gemeindebereich Uettingen besteht.

Die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Holzkirchen schließt sich in unmittelbarer Nähe an, somit besteht die Möglichkeit durch Verunreinigung des Grundwassers im Gemeindebereich Uettingen, dass auch diese gefährdet wird.

 

Der Gemeinderat stellt die Beschlussfassung zurück, bis die noch offenen Fragen beantwortet sind.

Der Gemeinderat bittet um Vorlage von Lageplänen und möchte Auskunft über die Beschaffenheit der Regenrückhaltebecken.