Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 16.12.2009 nicht zu ändern.

 

Der Gemeinderat vertritt nicht die Meinung des Landratsamtes, dass die nähere Umgebung von Fl.Nr. 1138/7 baurechtliche ebenso zu beurteilen ist wie die von Fl.Nr. 292.

Die Fl.Nr. 1138/7 liegt im Mündungsbereich des Wohngebietes „Am Windshöfner“ auf die stark befahrene B 8, somit bewirkt die o.g. Anschlagtafel für den Verkehr eine Beeinträchtigung bzw. Ablenkung.

Weiterhin wird in diesem Bereich die B 8 oft von Fußgängern überquert, da in unmittelbarer Nähe das Sportzentrum und das Schwimmbad liegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        0

Nein:                                  12