Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Das am 18. Januar 2010 eingereichte Bürgerbegehren „Sind Sie für den Erhalt des Areals - Altes Schloß Remlingen - (Wassergräben, Wall, historische Mauern, Baumbestand) und somit gegen Baumaßnahmen wie z. B. Parkplätze im Bereich der Wassergräben und Wall (Fl.Nr. 319, 324, 325, 329)?“ wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die von den Antragstellern abgegebenen Unterschriftenlisten in formeller Hinsicht nicht den in Art. 18 a Abs. 4 GO gestellten Anforderungen entsprechen, daher nicht wirksam abgegeben sind, und infolgedessen die gem. Art. 18 a Abs. 5 GO erforderlichen Unterschriften für das Bürgerbegehren fehlen.

 

Der beantragte Bürgerentscheid wird nicht durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: