Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Marktgemeinderat beschließt, gemäß Antrag vom 15.01.2010 ein Sondergebiet für Fotovoltaik-Anlagen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1304,1305,1307,1307/1,1308 und 1308/1 der Gemarkung Remlingen und auf den Grundstücken Fl. Nr. 3368,3368/1,3370,3371,3371,3371/1 und 3378 der Gemarkung Remlingen durch Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auszuweisen. Das Verhältnis zum Antragsteller/Investor ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    1