Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Marktgemeinderat nimmt die Benennung der vorstehend genannten Personen zu Feldgeschworenen durch die Remlinger Feldgeschworenen zur Kenntnis.

Herr Leichtlein, Herr Weber und Herr Henning wurden in der Sitzung vereidigt, die Urkunden über die Verpflichtung von Feldgeschworenen  Art. 13 Abs. 2 Abmarkungsgesetz i. V. m. § 5 Abs. 1 Feldgeschworenenordnung wurden ausgehändigt