Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Einziehungsverfügung:

 

Schellenbergweg, öffentlicher Feld- und Waldweg

Entwidmung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Schellenbergweg“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung – Erweiterung des genehmigten Abbaugebietes im vorhandenen Kalksteinbruch

 

Anfangspunkt: Einfahrt Kreisstraße WÜ 11

Endpunkt: Östlicher Grenzpunkt der Fl. Nrn. 2176/2178

Länge: 332 m

Fl. Nr. 2193 (Teilfläche); Gemarkung Helmstadt