Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur Durchführung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung, sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung (Stand 30.01.2023) zur Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei seiner Gründung im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung für das VGem-Gebiet (= Markt Helmstadt mit Gemarkung Helmstadt und Holzkirchhausen, Gemeinde Holzkirchen mit Gemarkung Holzkirchen und Wüstenzell, Markt Remlingen und Gemeinde Uettingen) zu übertragen.

 

In den Jahren 2024 und 2025 soll der Zweckverband die Verkehrsüberwachung im VGem-Gebiet wie folgt durchführen:

 

 

2024

2025

Mitglieds-

gemeinde

ruhender

Verkehr

fließender

Verkehr

ruhender

Verkehr

fließender

Verkehr

Markt

Helmstadt

-

8 Std./Monat

-

8 Std./Monat

Gemeinde

Holzkirchen

-

2 Std./Monat

-

2 Std./Monat

Markt

Remlingen

-

2 Std./Monat

-

2 Std./Monat

Gemeinde

Uettingen

-

6 Std./Monat

-

6 Std./Monat