Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Erklärung des Herrn Ottmar Kneucker über die Annahme der Wahl zum Mitglied des Markgemeinderates form- und fristgerecht eingegangen ist. Die Annahme ist daher wirksam.

 

 

Nach dieser Feststellung nimmt der erste Bürgermeister dem nachgerückten Marktgemeinderatsmitglied den in Art. 31 Abs. 5 GO vorgeschriebenen Eid ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“