Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Messingheilfeld“ in der Fassung vom 26.10.2022 mit Begründung in der Fassung vom 26.10.2022 als Satzung. Die Begründung wird als Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB anerkannt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und hierdurch die Rechtskraft des Bebauungsplans herzustellen.