Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kein Abwägungsbedarf besteht, da keine Bedenken und Einwände vorgetragen wurden.

 

Ein Marktgemeinderatsmitglied war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.