Sitzung: 26.10.2022 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt,
dass im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kein Abwägungsbedarf besteht, da keine
Bedenken und Einwände vorgetragen wurden.
Ein
Marktgemeinderatsmitglied war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.