Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den übrigen VGem Mitgliedsgemeinden die Obdachlosenunterkunft vorrübergehend gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,10 €/pro Einwohner und Monat bereit zu halten.

Aufgrund der Renovierungsarbeiten wird für die derzeitige Belegung von der Gemeinde Uettingen keine Miete verlangt, lediglich angefallene Nebenkosten verrechnet.

Zudem ist der Markt Helmstadt nicht davon überzeugt, dass der Standort direkt in der Ortsmitte zwischen Rathaus und Kirche auf Dauer geeignet ist und regt an für die Zukunft einen anderen Standort zu etablieren.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die baurechtliche Situation zu prüfen.