Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Helmstadt beschließt, ein Gewässerentwicklungskonzept aufzustellen und das Vorhaben durchführen zu wollen. Er erklärt, dass die Zuwendung nicht an einen Dritten weitergeleitet wird und der Markt Helmstadt als Letztempfänger nicht vorsteuer-abzugsberechtigt ist.

 

Dem Marktgemeinderat Helmstadt ist bekannt, dass

 

kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann,

die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38
     BayVwVFG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

eine etwaige spätere Förderung nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien und
     Bemessungssätzen erfolgt,

die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,

der Antragsteller das volle Finanzrisiko zu tragen hat und

die Kosten der Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.