Sitzung: 14.09.2022 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Helmstadt beschließt, ein Gewässerentwicklungskonzept aufzustellen und das Vorhaben durchführen zu wollen. Er erklärt, dass die Zuwendung nicht an einen Dritten weitergeleitet wird und der Markt Helmstadt als Letztempfänger nicht vorsteuer-abzugsberechtigt ist.
Dem Marktgemeinderat Helmstadt ist bekannt, dass
► kein Rechtsanspruch auf Förderung
abgeleitet werden kann,
► die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
keine Zusicherung im Sinne des Art. 38
BayVwVFG auf Erlass eines
Zuwendungsbescheides darstellt,
► eine etwaige spätere Förderung nach den
geltenden Zuwendungsrichtlinien und
Bemessungssätzen erfolgt,
► die Dringlichkeit des Vorhabens durch den
vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
► der Antragsteller das volle Finanzrisiko
zu tragen hat und
► die Kosten der Vorfinanzierung nicht
zuwendungsfähig sind.