Sitzung: 24.08.2022 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Zuge der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Messingheilfeld“ des Marktes Helmstadt weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen.