Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, im Zuge der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Messingheilfeld“ des Marktes Helmstadt weiterhin keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen.