Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Messingheilfeld“ in der aktualisierten Fassung vom 13.07.2022 zu billigen.

 

Die geänderten Unterlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.