Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.            Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

 4.308.658,31

2.340.401,18

6.649.059,49

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

-2.131,85

0,00

-2.131,85

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.306.526,46

2.340.401,18

6.646.927,64

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.306.526,46

2.340.401,18

6.646.927,64

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00-

0,00

0,00-

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.306.526,46

2.340.401,18

6.646.927,64

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.            Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und               Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

0,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.274.215,99 €

 

3.            Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

2.864.036,61

1.095.785,48

234.318,61

3.725.503,48

3.2 Schulden

1.000.000,00

1.000.000,00

53.336,00

1.946.664,00