Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Beseitigungsvorhaben die bau- und sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Beseitigungsanzeige wird im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Gesichtspunkte dem Landratsamt vorgelegt.