Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.02.2022 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

des Marktes Helmstadt

 

 

§ 1

 

 

(1)       § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,75 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(2)       § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,75 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.

 

 

 

Helmstadt, 00.00.2022

 

 

 

 

(Siegel)

 

Klembt

1. Bürgermeister