Sitzung: 30.03.2022 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.02.2022 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
des Marktes
Helmstadt
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,75 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(2) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,75 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.
Helmstadt, 00.00.2022
(Siegel)
Klembt
1. Bürgermeister