Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.02.2022 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Helmstadt

 

 

 

§ 1

 

 

(1)       § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

            Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2)       § 10 a Abs. 10 -Niederschlagswassergebühr- erhält folgende Fassung:

 

            Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,75 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

 

 

§ 2

 

 

 

            Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.

 

 

 

 

 

Helmstadt, 00.00.2022

 

 

 

(Siegel)

 

 

Klembt

1. Bürgermeister