Sitzung: 23.03.2022 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2022 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
der
Gemeinde Uettingen
§ 1
(1) § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 60,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 70,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 80,00 €/Jahr
über 16 m³/h 100,00 €/Jahr
Gartenwasserbezirk bis 4 m³/h 30,00 €/Jahr
(2) § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(3) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.
Uettingen, 00.00.2022