Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2022 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Uettingen

 

 

§ 1

 

(1)          § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

                bis      4 m³/h                                                      60,00 €/Jahr

                bis    10 m³/h                                                      70,00 €/Jahr

                bis    16 m³/h                                                      80,00 €/Jahr

                über 16 m³/h                                                    100,00 €/Jahr

 

                Gartenwasserbezirk bis 4 m³/h    30,00 €/Jahr

 

 

(2)          § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 3,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(3)          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.

 

 

 

Uettingen, 00.00.2022