Sitzung: 23.03.2022 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2022 folgende
SATZUNG
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS)
der
Gemeinde Uettingen
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) § 10 a Abs. 10 -
Niederschlagswassergebühr - erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,40 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.
Uettingen, ??.??.2022
(Siegel)
Schüttler
1. Bürgermeister