Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2022 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Uettingen

 

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Gebühr beträgt 4,00 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2)          § 10 a Abs. 10 - Niederschlagswassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,40 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

 

§ 2

 

 

 

                Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2022 in Kraft.

 

 

 

 

 

Uettingen, ??.??.2022

 

 

 

(Siegel)

 

 

Schüttler

1. Bürgermeister