Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Helmstadt beschließt, der Kath. Kirchenstiftung für den Austausch des Antriebsmotors der Glocke 1 einen Investitionskostenzuschuss i.H.v. 50 % max. aber 3.500,00 € der nicht gedeckten Ausgaben zu gewähren. Der Zuschuss wird unmittelbar nach schriftlicher Anforderung (incl. eines Kosten-/Verwendungsnachweis) im Haushaltsjahr 2022 und Rechtskraft des Haushalts 2022 zur Zahlung angewiesen.

Da eine Baulastverpflichtung des Marktes Helmstadt weder für den Kirchturm noch für dessen Einrichtung gegeben ist, erfolgt die Zuschussgewährung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                  1

Persönliche Beteiligung:             -