Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Bezug auf den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einrichtung und Betrieb einer Kleinkläranlage keine Bedenken vorzutragen. Der Beschluss vom 21.04.2008 im Hinblick auf das laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gilt unverändert weiter.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        0

Nein:                                  15

 

 

Damit werden aufgrund der insgesamt ablehnenden Position des Marktes Helmstadt zu diesem Projekt auch im wasserrechtlichen Verfahren Einwendungen erhoben. Insoweit trägt der Markt Helmstadt entgegen der Beschlussvorlage der Verwaltung Bedenken vor und stimmt als Träger öffentlicher Belange der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nicht zu.