Sitzung: 03.11.2009 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage als ausnahmsweise zulässigen nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Als mindestens gleichwertiger Alternativstandort wird dem Antragsteller eine Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr. 1806/1 angeboten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0