Sitzung: 23.06.2008 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen folgende
SATZUNG
zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS)
des Marktes
Remlingen
§ 1
§ 13 Satz 2 erhält folgende
Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr (§ 12) beträgt 0,70 €/m² abflussrelevanter Grundstücksfläche.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: