Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen folgende

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Remlingen

 

 

§ 1

 

 

§ 13 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr (§ 12) beträgt 0,70 €/m² abflussrelevanter Grundstücksfläche.

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                          13

Nein:                                        0

Persönliche Beteiligung: