Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass kein Bedarf für einen Spielplatz in der Hans-Gebhardt-Straße mehr besteht. Eine anderweitige öffentliche Nutzung der betreffenden Fläche sieht der Marktgemeinderat ebenfalls nicht. Es sollen daher die Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit des Grundstückes geschaffen werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplans “1. Gesamtänderung Hans-Gebhardt-Straße” notwendig. Die Festsetzung “Spielplatz” für das Grundstück Fl. Nr. 1254/4 ist aufzuheben.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0