Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Zweckverbandsversammlung beschließt, gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Einwände zu erheben. Nachdem die geplanten Leitungsführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Verbandssammler oder ggf. auch andere Mischwasserbehandlungsanlagen des Zweckverbandes kreuzen wird, sind alle erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen auf Kosten des Vorhabensträgers in Abstimmung mit Zweckverband zu veranlassen. Insbesondere ist die Höchstspannungsleitung mindestens einen Meter (gemessen von der Rohraußenkante) unter dem Verbandssammler zu verlegen. Der Zustand des Sammlers ist vor und nach der Durchführung der Bauarbeiten mittels eine TV-Befahrung zu dokumentieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -