Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt der beantragten, im Sachverhalt festgehaltenen Formulierung des § 30 Abs. 5 und der Einfügung des § 30 Abs. 6 der Geschäftsordnung, zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Änderung gleichlautend in die Geschäftsordnung einzuarbeiten. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Geschäftsordnung zu unterzeichnen. Die geänderte Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.12.2020 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                       8

Nein:                                                  6

Persönliche Beteiligung:             -