Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass in Bezug auf die beantragte Grundwasserentnahme keine konkrete Beeinträchtigung gemeindlicher Belange erkennbar ist und insoweit keine Bedenken bzw. Einwendungen vorgetragen werden. Die fachspezifische Beurteilung des Vorhabens obliegt den beteiligten Behörden im Zuge des Wasserrechtsverfahrens.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     11

Nein:                                                  1

Persönliche Beteiligung:               1

 

Der Gemeinderat Johannes Krämer war auf Grund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.