Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Standort Stelen im Friedhof Helmstadt an der nordwestlichen Friedhofsmauer

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Standort Stelen im Friedhof Holzkirchhausen im Erweiterungsbereich außerhalb der jetzigen Friedhofsmauer (Variante B)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Flächen um die Stelen in Helmstadt und Holzkirchhausen in Natursteinpflaster

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Blumen und anderer Schmuck auf den Stelen und im Vorbereich der Stelen sind nicht zulässig

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Das Erscheinungsbild der Verschlussplatten der Urnenkammern (Schriftbild, Ornamente) ist einheitlich zu gestalten; die Einzelheiten sind in der Satzung festzulegen. Der Auftrag zur Beschriftung wird vom Inhaber der Grabstätte an eine Fachfirma erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben und belegt; eine freie Auswahl der Grabstätte erfolgt nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Als Ruhefrist wird für Urnenkammern ein Zeitraum von 20 Jahren festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        2

Nein:                                  12

 

 

Beschluss:

 

Als Ruhefrist wird ein Zeitraum von 15 Jahren festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    2

 

Wie dieser Zeitraum z.B. im Hinblick auf eine Nachbelegung zu berechnen ist, ist noch zu klären.

 

 

Beschluss:

 

Als Standort der Urnengrabstätten in Helmstadt wird die nordwestliche obere Grabreihe festgelegt; die einzelnen Urnengräber werden in Vierergruppen angeordnet, jeweils getrennt durch einen breiten Gang, der auch als Aufenthaltsbereich für die Angehörigen dient.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Als Standort der Urnengrabstätten für Holzkirchhausen wird der Erweiterungsbereich am Ostrand des jetzigen Friedhofsumgriffs festgelegt (Variante B).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Für die Abmessungen der Urnengräber wird für Helmstadt und Holzkirchhausen einheitlich ein Außenmaß von 80x70 cm festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Die Neuerrichtung und Änderung einer Grabstätte ist in jedem Fall zu beantragen und zu genehmigen; nach der Ausführung erfolgt eine Abnahme durch den Markt Helmstadt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Die Abmessungen der Grabsteine betragen max. 70 (gegebenenfalls mit Sockel) x 40 cm.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Die Fundamente für Grabsteine werden durch den Markt Helmstadt erstellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Die Inhaber der Grabstätten sind verpflichtet, eine Einfassung zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        4

Nein:                                  10

 

 

Beschluss:

 

Einfassungen sind nicht verpflichtend, aber zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    2

 

 

Beschluss:

 

Einfassungen sind nicht zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        2

Nein:                                  12

 

 

Beschluss:

 

Die Einfassungen werden vom Inhaber der Grabstätte erstellt bzw. beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Die Höhe der Einfassungen darf max. 10 cm über Wegniveau betragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Grabplatten sind auch in schräger und liegender Position zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    0

 

 

Beschluss:

 

Die Urnengrabstätten werden der Reihe nach vergeben und belegt; eine freie Auswahl des Grabplatzes erfolgt nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

 

 

Beschluss:

 

Die Dauer der Ruhefrist für Urnengrabstätten beträgt 15 Jahre.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    2