Sitzung: 06.07.2009 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Standort Stelen im Friedhof Helmstadt an der nordwestlichen Friedhofsmauer
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Standort Stelen im Friedhof Holzkirchhausen im Erweiterungsbereich außerhalb der jetzigen Friedhofsmauer (Variante B)
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Flächen um die Stelen in Helmstadt und Holzkirchhausen in Natursteinpflaster
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Blumen und anderer Schmuck auf den Stelen und im Vorbereich der Stelen sind nicht zulässig
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Das Erscheinungsbild der Verschlussplatten der Urnenkammern (Schriftbild, Ornamente) ist einheitlich zu gestalten; die Einzelheiten sind in der Satzung festzulegen. Der Auftrag zur Beschriftung wird vom Inhaber der Grabstätte an eine Fachfirma erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben und belegt; eine freie Auswahl der Grabstätte erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Als Ruhefrist wird für Urnenkammern ein Zeitraum von 20 Jahren festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 2
Nein: 12
Beschluss:
Als Ruhefrist wird ein Zeitraum von 15 Jahren festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 2
Wie dieser Zeitraum z.B. im Hinblick auf eine Nachbelegung zu berechnen ist, ist noch zu klären.
Beschluss:
Als Standort der Urnengrabstätten in Helmstadt wird die nordwestliche obere Grabreihe festgelegt; die einzelnen Urnengräber werden in Vierergruppen angeordnet, jeweils getrennt durch einen breiten Gang, der auch als Aufenthaltsbereich für die Angehörigen dient.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Als Standort der Urnengrabstätten für Holzkirchhausen wird der Erweiterungsbereich am Ostrand des jetzigen Friedhofsumgriffs festgelegt (Variante B).
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Für die Abmessungen der Urnengräber wird für Helmstadt und Holzkirchhausen einheitlich ein Außenmaß von 80x70 cm festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Die Neuerrichtung und Änderung einer Grabstätte ist in jedem Fall zu beantragen und zu genehmigen; nach der Ausführung erfolgt eine Abnahme durch den Markt Helmstadt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Die Abmessungen der Grabsteine betragen max. 70 (gegebenenfalls mit Sockel) x 40 cm.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Die Fundamente für Grabsteine werden durch den Markt Helmstadt erstellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Die Inhaber der Grabstätten sind verpflichtet, eine Einfassung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 4
Nein: 10
Beschluss:
Einfassungen sind nicht verpflichtend, aber zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 2
Beschluss:
Einfassungen sind nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 2
Nein: 12
Beschluss:
Die Einfassungen werden vom Inhaber der Grabstätte erstellt bzw. beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Die Höhe der Einfassungen darf max. 10 cm über Wegniveau betragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Grabplatten sind auch in schräger und liegender Position zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 0
Beschluss:
Die Urnengrabstätten werden der Reihe nach vergeben und belegt; eine freie Auswahl des Grabplatzes erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Beschluss:
Die Dauer der Ruhefrist für Urnengrabstätten beträgt 15 Jahre.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 2