Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, bei zukünftigen, gemeinsam mit den Jagdgenossenschaften  Helmstadt bzw. Holzkirchhausen durchgeführten Wegebau- oder Sanierungsmaßnahmen folgende Regelungen anzuwenden:

 

1.)     Die von den Jagdgenossenschaften angedachten Wegebau- oder Sanierungsmaßnahmen sind rechtzeitig vor der Erstellung des jeweils die Investition betreffenden Haushaltspans beim Markt Helmstadt schriftlich anzumelden. Also in der Regel am Ende eines Kalenderjahres, da der Haushaltsplan für ein Haushaltsjahr meist Anfang des betreffenden Jahres erstellt wird.

2.)     Gleichzeitig sind die geplanten Wegabschnitte und die Art des vorgesehenen Ausbaus zu beschreiben.

3.)     Es sind von den Jagdgenossenschaften mindestens zwei, besser drei vergleichbare Angebote verschiedener Baufirmen einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung  vorzulegen.

4.)     Die Vergabe erfolgt durch den Markt Helmstadt als Eigentümer der Flurwege.

5.)     Als Eigenanteil des Marktes Helmstadt an den Baukosten wird als unverbindliche Richtlinie ein Satz von 25% angestrebt.

 

Der Marktgemeinderatsbeschluss wird den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften zugestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1