Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Monatliche Pauschale

 

Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 350,00 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.

 

2. Vertretungsfall

 

Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem ersten Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 1/30 der Besoldung des 1. Bürgermeisters pro Kalendertag gewährt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             1

 

Der 2. Bürgermeister Matthias Haber war gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.