Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 3

Beschluss:

 

Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf monatlich 4.000,00 € festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     10

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             3

 

Der 1. Bürgermeister Edgar Schüttler, der 2. Bürgermeister Johannes Krämer und der 3. Bürgermeister Thomas Hoffmann waren gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.