Sitzung: 06.05.2020 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 3
Beschluss:
Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf monatlich 4.000,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: 3
Der 1. Bürgermeister Edgar Schüttler, der 2. Bürgermeister Johannes Krämer und der 3. Bürgermeister Thomas Hoffmann waren gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.