Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

 

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Uettingen für das Haushaltsjahr 2019 wird mit den im Beschluss des Gemeinderates vom …...2020 Nr…. festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

 

Der 1. Bürgermeister war auf Grund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.