Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass dem Vorhaben „Behelfsbrücke“ und dem hierzu von der Fa. SBE beantragten bergrechtlichen Sonderbetriebsplan im Grundsatz nichts entgegensteht. Die fachtechnische Prüfung des Vorhabens erfolgt im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Firma und Gemeinde ist eine straßen- und wegerechtliche Sondernutzungsvereinbarung abzuschließen. In dieser Vereinbarung sind die Aspekte der Kostentragung für Bau, Unterhalt und Rückbau (einschließlich einer Bürgschaft zur finanziellen Absicherung des Rückbaus) sowie des Zeitpunkts der Bauausführung zu regeln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung: