Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Maßnahme „Umsetzung DigitalPakt“ zu realisieren und den Antrag auf Förderung beim Staatsministerium einzureichen.

 

Dem Schulverband Helmstadt ist bekannt, dass

 

Ø    kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,

Ø    die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn keine Zusicherung im Sinne des

Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

Ø    eine etwaige spätere Förderung nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien und

Bemessungssätzen erfolgt,

Ø    die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht

geändert wird,

Ø    der Antragsteller das volle Finanzrisiko zu tragen hat und

Ø    die Kosten der Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                       7

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -