Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzkirchen beschließt für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) folgende Übergangsregelung:

 

Beitragstatbestände, die von vorangegangenen Satzungen erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen.

 

Wurden solche Beitragstatbestände nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig, dann bemisst sich der Beitrag nach der vorliegenden Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        8

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: