Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass in einer der nächsten Sitzungen eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden soll, in welchen Bereichen der Gemarkungen des Marktes Freiflächensolaranlagen zulässig sein sollen. Vom Projektentwickler ist die Fragestellung hinsichtlich eines möglichen und wirtschaftlichen Einspeisepunktes zu klären sowie die Möglichkeit der Einbeziehung angrenzender Flächen auf Helmstadter und Uettinger Gemarkung zur Erzielung einer Konzentrationswirkung. Zudem ist durch die Bauverwaltung der Sachverhalt einer möglichen „Gefälligkeitsplanung“ zu klären, bevor abschließend über die Anfrage entschieden werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     12

Nein:                                                  1

Persönliche Beteiligung: