Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Maßnahme „Glasfaseranschluss Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt“ zu realisieren und den Antrag auf Förderung sowie den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Der VGem Helmstadt ist bekannt, dass

 

Ø    kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,

Ø    die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn keine Zusicherung im Sinne des

Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

Ø    eine etwaige spätere Förderung nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien und

Bemessungssätzen erfolgt,

Ø    die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht

geändert wird,

Ø    der Antragsteller das volle Finanzrisiko zu tragen hat und

Ø    die Kosten der Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -