Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Es sind keine Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen würden, dass ein Ruhen der Jagd - auf der vom Antrag umfassten Fläche bezogen auf den gesamten Jagdbezirk - die Belange der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, des Schutzes der Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der Regulierung der Wildbestände, der Vermeidung von Wildschäden, von Tierseuchen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen würde.

 

Einwände gegen die Befriedung der Grundstücke Fl. Nr. 400 und 401 werden daher nicht erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                       9

Nein:                                                  1

Persönliche Beteiligung:             -