Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Zu Emissionen

In die textlichen Hinweise wird unter Ziffer 6 redaktionell wie folgt ergänzt:

„6. Landwirtschaft

Es wird darauf hingewiesen, dass infolge der Bewirtschaftung von benachbarten landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, in Ausnahmen auch zu unüblichen Zeiten, zu erwarten sind.“

 

Zu Verkehr

Die Einführung von Halteverboten ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern Gegenstand einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Im Hinblick auf die Durchfahrtsbreite Klinggrabenweg wird unter Ziffer 4.4 der textlichen Festsetzungen redaktionell wie folgt ergänzt:

„……darf durch die Begrünung nicht eingeschränkt werden. Dies ist durch regelmäßige Pflege und Rückschnitt der Bepflanzung dauerhaft sicherzustellen.“

 

Zu Mutterboden

In den textlichen Hinweisen wird Ziffer 2 „Bodenschutz“ redaktionell wie folgt ergänzt:

„Nicht benötigter Mutterboden ist den heimischen Landwirten zur Bodenverbesserung zur Verfügung zu stellen“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -