Sitzung: 24.06.2019 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Zu Emissionen
In die textlichen Hinweise wird unter Ziffer 6 redaktionell wie folgt ergänzt:
„6. Landwirtschaft
Es wird darauf
hingewiesen, dass infolge der Bewirtschaftung von benachbarten
landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen, in Ausnahmen
auch zu unüblichen Zeiten, zu erwarten sind.“
Zu Verkehr
Die Einführung von Halteverboten ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern Gegenstand einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Im Hinblick auf die Durchfahrtsbreite Klinggrabenweg wird unter Ziffer 4.4 der textlichen Festsetzungen redaktionell wie folgt ergänzt:
„……darf durch die Begrünung nicht eingeschränkt werden. Dies ist durch regelmäßige Pflege und
Rückschnitt der Bepflanzung dauerhaft sicherzustellen.“
Zu Mutterboden
In den textlichen Hinweisen wird Ziffer 2 „Bodenschutz“ redaktionell wie folgt ergänzt:
„Nicht benötigter Mutterboden ist den heimischen Landwirten zur
Bodenverbesserung zur Verfügung zu stellen“.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -