Sitzung: 24.06.2019 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Zu 1. Abwasser
Der Geltungsbereich liegt zwischen Hochstattstraße und den
Klinggrabenweg. In beiden Straßen sind bereits Mischwasserkanäle vorhanden. Die
Nachbargrundstücke sind erschlossen und bebaut. Der Geltungsbereich ist in der
aktuellen Kanalisationsplanung berücksichtigt. Die Entwässerung des Bereichs
erfolgt über den RUE I.
Aus diesem Grund kann nicht von einem Neubaugebiet gesprochen werden. Es
handelt sich aus städtebaulicher Sicht um eine Innenentwicklung.
Eine Abkopplung des Niederschlagswassers von den Dachflächen wurde
geprüft. Der bei der Baugrunduntersuchung durchgeführte Versickerungsversuch
ergab, dass die örtlichen oberflächennahen Böden aufgrund der niedrigen
Durchlässigkeit im Bereich kf < 10-8 m/s als ungeeignet für
Versickerungsanlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser zu bewerten sind
(s. Geotechnischer Bericht, Punkt 9.3 Versickerungsversuch).
Zu
2. Umgang mit Niederschlagswasser
Der empfohlenen Verwendung von versickerungsfähigen Belägen wird im
Bereich der PKW- Stellplätze und Gehwege im Rahmen des Bauvorhabens
entsprochen. Im Bereich der Fahrwege und des Übungsbereichs wirde mit Blick auf
eventuelle Gefährdung durch wassergefährdende Stoffe darauf verzichtet.
Neben der Pufferspeicherung mit verzögerter Ableitung wird ein
zusätzlicher Rückhalt als Betriebswasservorrat befürwortet.
Zu 5. Altlasten
In den Textlichen Hinweisen wird unter Ziffer 5 redaktionell wie folgt ergänzt:
„5. Altlasten
Sollten im Zuge der Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2
Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der
Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird verwiesen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -