Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Zu 1. Abwasser

 

Der Geltungsbereich liegt zwischen Hochstattstraße und den Klinggrabenweg. In beiden Straßen sind bereits Mischwasserkanäle vorhanden. Die Nachbargrundstücke sind erschlossen und bebaut. Der Geltungsbereich ist in der aktuellen Kanalisationsplanung berücksichtigt. Die Entwässerung des Bereichs erfolgt über den RUE I.

Aus diesem Grund kann nicht von einem Neubaugebiet gesprochen werden. Es handelt sich aus städtebaulicher Sicht um eine Innenentwicklung.

 

Eine Abkopplung des Niederschlagswassers von den Dachflächen wurde geprüft. Der bei der Baugrunduntersuchung durchgeführte Versickerungsversuch ergab, dass die örtlichen oberflächennahen Böden aufgrund der niedrigen Durchlässigkeit im Bereich kf < 10-8 m/s als ungeeignet für Versickerungsanlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser zu bewerten sind (s. Geotechnischer Bericht, Punkt 9.3 Versickerungsversuch).

 

Zu 2. Umgang mit Niederschlagswasser

 

Der empfohlenen Verwendung von versickerungsfähigen Belägen wird im Bereich der PKW- Stellplätze und Gehwege im Rahmen des Bauvorhabens entsprochen. Im Bereich der Fahrwege und des Übungsbereichs wirde mit Blick auf eventuelle Gefährdung durch wassergefährdende Stoffe darauf verzichtet.

 

Neben der Pufferspeicherung mit verzögerter Ableitung wird ein zusätzlicher Rückhalt als Betriebswasservorrat befürwortet.

 

Zu 5. Altlasten

 

In den Textlichen Hinweisen wird unter Ziffer 5 redaktionell wie folgt ergänzt:

5. Altlasten

Sollten im Zuge der Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird verwiesen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             -