Sitzung: 24.06.2019 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
zu Artenschutz
Bei Art. 44 BNatSchG handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht das unabhängig von der Aufstellung eines Bebauungsplans zu beachten ist. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
zu Naturschutz / Grünordnung
In den textlichen Festsetzungen nach Ziffer 4.2 wird redaktionell wie folgt ergänzt:
„Je 600 m² Grundstücksfläche ist mindestens
ein standortgerechter heimischer Laubbaumhochstamm
oder Obstbaumhochstamm anzupflanzen und dauerhaft
zu erhalten.“
Die Pflanzauswahl nach Ziffer 4.3
der textlichen Festsetzungen wurde im Vorfeld der Planung detailliert mit dem
Markt Helmstadt abgestimmt. Die Änderungen in der Pflanzliste der 1. Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes Südliche Hochstatt sind damit begründet,
dass einige der Baumarten des Bebauungsplanes
„Südliche Hochstadt – 1994“ für das geplante Vorhaben des Feuerwehrhauses bei
Weitem zu groß sind und daher grundsätzlich nicht zur Ausführung kommen
könnten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: