Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

 

zu Artenschutz

 

Bei Art. 44 BNatSchG handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht das unabhängig von der Aufstellung eines Bebauungsplans zu beachten ist. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

zu Naturschutz / Grünordnung

 

In den textlichen Festsetzungen nach Ziffer 4.2 wird redaktionell wie folgt ergänzt:

Je 600 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter heimischer Laubbaumhochstamm oder Obstbaumhochstamm anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.“

 

Die Pflanzauswahl nach Ziffer 4.3 der textlichen Festsetzungen wurde im Vorfeld der Planung detailliert mit dem Markt Helmstadt abgestimmt. Die Änderungen in der Pflanzliste der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Südliche Hochstatt sind damit begründet, dass einige der Baumarten des Bebauungsplanes „Südliche Hochstadt – 1994“ für das geplante Vorhaben des Feuerwehrhauses bei Weitem zu groß sind und daher grundsätzlich nicht zur Ausführung kommen könnten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     13

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung: