Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Deutschen Telekom keine Einwände gegen die Planung bestehen.

 

Die Hinweise bzgl. bestehender Telekommunikationslinien, zur Bauausführung und zur Versorgung des Planbereichs werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.

 

Aufgrund der Bebauungsplanänderung und -erweiterung werden keine neuen öffentlichen Erschließungen veranlasst. Die Baugrundstücke sind bereits über das bestehende Leitungsnetz erschlossen.