Sitzung: 28.04.2009 Gemeinderat Holzkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8
Beschluss:
Der Gemeinde Holzkirchen ist bekannt, dass
Ø
kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung abgeleitet werden kann,
Ø
die Zustimmung zum
vorzeitigen Baubeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf
Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,
Ø
eine etwaige spätere
Förderung nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungssätzen
erfolgt,
Ø
die Dringlichkeit des
Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
Ø
der Antragsteller das
volle Finanzrisiko zu tragen hat und
Ø
die Kosten der
Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Der Gemeinderat beschließt, das Vorhaben durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 7
Nein: 1
Persönliche Beteiligung: