Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.04.2019 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Helmstadt

 

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 - Schmutzwassergebühr - erhält folgende Fassung:

 

                Die Gebühr beträgt 3,80 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

§ 2

 

 

 

                Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Helmstadt,   .  .2019

 

 

 

(Siegel)

 

 

Martin

1. Bürgermeister

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung: