Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Helmstadt gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.04.2019 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

des Marktes Helmstadt

 

 

§ 1

 

 

(1)          § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(2)          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

 

Helmstadt,  .  ..2019

 

 

 

 

(Siegel)

 

Martin

1. Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung: