Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Entscheidung bezüglich eventuell bestehender immissionsrechtlicher Einschränkungen obliegt dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde im weiteren Verfahren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     14

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung: