Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.03.2019 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

des Marktes Remlingen

 

 

§ 1

 

(1)       § 9a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

            bis      4 m³/h                85,00 €/Jahr

            bis    10 m³/h              100,00 €/Jahr

            bis    16 m³/h              120,00 €/Jahr

            über 16 m³/h               150,00 €/Jahr

 

 

(2)       § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

(3)       § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

 

Remlingen, ??.??.2019

 

 

Markt Remlingen

 

 

(Siegel)

 

Elze

1. Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:        -