Sitzung: 19.03.2019 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.03.2019 folgende
SATZUNG
zur Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
des Marktes Remlingen
§ 1
(1) § 9a Abs. 2 Grundgebühr
erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 85,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 100,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 120,00 €/Jahr
über 16 m³/h 150,00 €/Jahr
(2) § 10 Abs. 1 Satz 2 Verbrauchsgebühr erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(3) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.
Remlingen, ??.??.2019
Markt Remlingen
(Siegel)
Elze
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -